| 1913, 01. Dezember,
Montag In Köln wird eine Frau unter der
Anschuldigung verhaftet, für einen grösseren Kundenkreis Abtreibungen -
"die nach § 218 Reichsstrafgesetzbuch verboten sind" - vorgenommen zu
haben. Eine schwangere Frau war während der Abtreibung gestorben. 1926, 14. Mai, Freitag
Der Deutsche Reichstag verabschiedet in
dritter Lesung eine Reform des Abtreibungsparagraphen 218.
Berlin. In dritter Lesung verabschiedet der
Reichstag eine Reform des § 218. Die Abtreibung ist weiterhin strafbar, das
Strafmass von 5 Jahren Zuchthaus wird allerdings in eine Gefängnisstrafe bis zu
5 Jahren umgewandelt. Seit der Jahrhundertwende besteht die Diskussion
um das Abtreibungsrecht. Die Weimarer Verfassung nahm in den Paragraphen 218-220
den Schutz »ungeborenen Lebens« bei schwerer Strafandrohung gegen Abtreibende
auf. In der Diskussion der 20er Jahre wurde entweder die ersatzlose Streichung
des § 218 oder Straffreiheit in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten
gefordert.
Die jetzt beschlossene Reform berücksichtigt
weder soziale Aspekte noch die Realität. Während wohlhabende Frauen ungestraft
bei guten Ärzten im Ausland abtreiben, müssen Frauen aus der Unterschicht
unter Lebensgefahr heimlich in Deutschland abtreiben und auch noch das Risiko
einer Bestrafung in Kauf nehmen. Die geschätzte Zahl der Todesfälle jährlich
geht in die Tausende. Eine Liberalisierung des § 218 wird 1992 vom Bundestag
beschlossen (Fristenregelung).
I. Zwerenz: Frauen - Die Geschichte des §
218. 1926, 23. April,
Freitag
Ein Vortrag über Geburtenrückgang und
sexuelle Fragen, den der Münchner Arzt Julian Marcuse am Abend in München auf
einer Frauenversammlung halten wollte, wird von der Polizei verboten. Der Arzt
tritt für eine Reform des § 218 (Verbot des Schwangerschaftsabbruchs) ein. 1928, 14. Februar,
Dienstag
Der Schriftsteller und Arzt Alfred Döblin
spricht sich auf einer Veranstaltung der Gesellschaft für Sexualreform in
Berlin gegen den Abtreibungsparagraphen 218 des Strafgesetzbuches aus. 1928, 30. Juni, Samstag
Die kommunistische Fraktion im Reichstag legt
einen Gesetzentwurf zum Schutz von Mutter und Kind vor, der die Abschaffung des
Abtreibungsparagraphen 218 im Strafgesetzbuch enthält. 1929, 06. September,
Freitag
Die Gruppe Junger Schauspieler bringt am
Lessing-Theater in Berlin das Stück »Cyankali« von Friedrich Wolf zur
Uraufführung, das sich gegen den Abtreibungsparagraphen 218 des
Strafgesetzbuches richtet. 1929, 05. Oktober,
Samstag
Nach "Cyankali" wird in Leipzig ein
weiteres Stück zum Thema Abtreibung, "§ 218 - Gequälte Menschen"
von Carl Crede, uraufgeführt. 1930, 04. Mai, Sonntag
Im Berliner Wallnertheater wird eine
Vormittags-Sondervorstellung von »§ 218«, einem zeitkritischen Stück des
deutschen Schriftstellers und Gynäkologen Carl Crede, vor Anwälten, Richtern
und Vertretern von Ministerien und der Presse gegeben. Über das Für und Wider
des § 218, der einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt, wird in der
deutschen Öffentlichkeit seit einigen Jahren heftig diskutiert. 1930, 23. Mai, Freitag
In Berlin wird der Film »Cyankali«
uraufgeführt. Regie führt Hans Tintner. Als Vorlage für das Lichtspiel diente
das gleichnamige Bühnenstück von Friedrich Wolf, das für das Recht auf
Abtreibung bei einer sozialen Notlage der Mutter eintritt. Im Deutschen Reich
steht der Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. 1930, 02. Juli,
Mittwoch
Die Eröffnung eines Prozesses in Gleiwitz
(Oberschlesien) gegen die Bergarbeiterfrau Johanna Albrecht, der 50 Abtreibungen
vorgeworfen werden, führt zu einer landesweiten Diskussion des § 218 des
Strafgesetzbuches (StGB), der den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt. 1930, 09. November,
Sonntag
Das Schauspiel »Die Matrosen von Cattaro«
von Friedrich Wolf wird an der Volksbühne in Berlin unter der Regie von Günter
Stark uraufgeführt. Wolf schreibt vorwiegend zeit- und sozialkritische Dramen,
wie das 1929 uraufgeführte Stück »Cyankali - § 218«, das die Abschaffung
des § 218 propagiert. 1931, 10. Januar,
Samstag
Das Thüringische Oberverwaltungsgericht hebt
das von Innenminister Wilhelm Frick (NSDAP) erlassene Aufführungsverbot gegen
das Stück »Frauen in Not - § 218« auf. 1931, 21. Februar,
Samstag
Der Arzt und Bühnendichter
Friedrich
Wolf wird in Stuttgart wegen Verstosses gegen den Abtreibungsparagraphen 218
StGB verhaftet. 1931, 28. Februar,
Samstag
Gegen eine Kaution von 10 000 Reichsmark wird
der wegen Verstosses gegen den § 218 StGB in Stuttgart verhaftete Arzt und
Bühnendichter Friedrich Wolf auf freien Fuss gesetzt. 1935, 28. Juni, Freitag
Das Reichsgesetz zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses wird durch ein neues Reichsgesetz ergänzt. Danach ist bei
Schwangerschaftsabbruch die soziale Indikation grundsätzlich ausgeschlossen. 1935, 07. August,
Mittwoch
In einer Durchführungsverordnung zum Gesetz
zur Verhütung erbkranken Nachwuchses werden die Indikationen für
Schwangerschaftsabbrüche festgelegt. Darin wird u. a. die soziale Indikation
ausdrücklich abgelehnt. 1937, 15. Januar,
Freitag
Der Reichsführer der Schutzstaffel (SS) und
Chef der deutschen Polizei, Heinrich Himmler (geb. 07.10.1900 - gest.
23.05.1945), nennt anlässlich des "Tages der Polizei" in einer
Rundfunkansprache die Reduzierung der Verkehrsunfälle sowie die Bekämpfung der
Homosexuellen und der Abtreibung als wichtigste Ziele der Polizei. Zwangsabtreibungen
im dritten Reich
1947, 18. Dezember,
Donnerstag
Der thüringische Landtag beschliesst die
Abschaffung des Abtreibungsparagraphen 218. 1954, 10. September,
Freitag
Aus Angst vor einem Ermittlungsverfahren wegen
verbotener Schwangerschaftsabbrüche, begeht ein Arzt zusammen mit seiner
vierköpfigen Familie in Gelnhausen bei Hanau Selbstmord. 1955, 24. November,
Donnerstag
Die sowjetische Regierung verkündet in Moskau
ein neues Gesetz, das Abtreibungen legalisiert. Damit wird eine Verordnung von
1936 aufgehoben, die Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellte. 1957, 05. Juni,
Mittwoch
Abtreibung und Sterilisierung werden in der
Volksrepublik China als Gesundheitsmassnahmen legalisiert. 1967, 15. Juli,
Samstag
Das britische Unterhaus verabschiedet ein
neues Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch. Künftig soll eine Unterbrechung
der Schwangerschaft dann möglich sein, wenn zwei Ärzte sie aufgrund des
körperlichen oder seelischen Zustands der Mutter oder der Familie für
notwendig halten. 1971, 05. Juni, Samstag
Das Allensbacher Institut für Demoskopie
veröffentlicht eine Umfrage, in der sich 46% der befragten Bundesbürger für
die völlige Streichung des Abtreibungsparagraphen 218 aussprechen. 1971, 25. Juni, Freitag
Der Verband der Niedergelassenen Ärzte in
Deutschland spricht sich für die Beibehaltung des Paragraphen 218 aus, da jede
Schwangerschaftsunterbrechung eine »Vernichtung neuen Lebens« und deshalb
»ein Akt der Tötung« sei. 1971, 15. September,
Mittwoch
In einem Musterprozess entscheidet ein Gericht
in der niederländischen Stadt Alkmaar, dass die Krankenversicherungen die
Kosten für eine Abtreibung erstatten müssen, wenn der Eingriff auf eine
ärztliche Indikation hin in einer Klinik vorgenommen worden ist. 1971, 22. Oktober,
Freitag
Bundesjustizminister Gerhard Jahn legt einen
Entwurf zur Neufassung des Abtreibungsparagraphen 218 StGB vor. Die
Gesetzesnovelle sieht die Möglichkeit einer »sozialen Indikation« vor. 1971, 08. November,
Montag
In der Volksrepublik China läuft ein Programm
zur Geburtenkontrolle an. Mit Verhütungsmitteln, Abtreibung und Sterilisierung
will Peking verhindern, dass die chinesische Bevölkerung derzeit rund 800 Mio.
Menschen weiterhin rapide wächst. 1971, 18. November,
Donnerstag
In Bonn beginnt der dreitägige
ausserordentliche Parteitag der SPD. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen eine
Reform der Steuer- und Vermögenspolitik sowie die Reform der
Parteiorganisation. Darüber hinaus werden auch Änderungen zum
Abtreibungsparagraphen 218 erörtert. 1972, 09. März,
Donnerstag
Die Volkskammer der DDR verabschiedet ein
Gesetz über die Fristenlösung bei Schwangerschaftsunterbrechungen. Danach ist
die Abtreibung innerhalb der ersten drei Monate erlaubt. Erstmals in der
Geschichte der Volkskammer wird ein Gesetz nicht einstimmig, sondern mit 14 Nein-Stimmen bei acht Enthaltungen verabschiedet. 1972, 10. April, Montag
Der Strafrechts-Sonderausschuss des Bundestags
veranstaltet eine dreitägige Sachverständigen-Anhörung zur geplanten Reform
des § 218. 1973, 22. Januar,
Montag
Der Oberste Gerichtshof der USA erklärt das
in zahlreichen Bundesstaaten praktizierte Gesetz, Schwangerschaftsabbrüche bis
zum dritten Monat strafrechtlich zu verfolgen, als verfassungswidrig. Diese
Entscheidung wird von der US-amerikanischen Frauenbewegung als Durchbruch im
Kampf um die Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbrüchen gesehen. Nach der
Urteilsverkündung formiert sich in den Vereinigten Staaten die neue Bewegung
»Recht auf Leben«, die ein verfassungsmässig verankertes Abtreibungsverbot
fordert. 1973, 21. März,
Mittwoch
Die bundesdeutsche Regierungskoalition aus SPD
und FDP legt einen Gesetzentwurf zur Reform der Regelung des
Schwangerschaftsabbruchs vor. Sie sieht die Fristenlösung und flankierende
Sozialmassnahmen vor. 1973, 21. April,
Samstag
Das bulgarische Gesundheitsministerium
erschwert die Bedingungen für den Schwangerschaftsabbruch. Bisher war es jeder
Frau erlaubt, auf eigenen Wunsch den Eingriff in einer entsprechenden
Einrichtung vornehmen zu lassen. Künftig ist kinderlosen Frauen und Frauen mit
nur einem Kind der Schwangerschaftsabbruch verboten Begründet wird das neue
Gesetz u. a. mit den häufigen Nachfolgeerkrankungen nach einer Abtreibung. 1973, 17. Mai,
Donnerstag
Im Deutschen Bundestag beginnen in erster
Lesung die Beratungen über die Reform des § 218. 1973, 03. Juni, Sonntag
»Aktion für das Leben« heisst das Motto
einer Münchener Kundgebung, an der sich 15.000 Menschen beteiligen. Sie
demonstrieren gegen die Fristen- und Indikationsregelung beim
Schwangerschaftsabbruch. 1973, 29. November,
Donnerstag
Das vom österreichischen Nationalrat nach
25stündiger Debatte mit knapper Mehrheit beschlossene neue Strafrecht enthält
die mit den Stimmen der Sozialistischen Partei Österreichs (SPÖ) durchgesetzte
Fristenlösung bei Abtreibung. 1974, 25. Januar,
Freitag
Die sozialistische Regierung Österreichs
erklärt die Fristenlösung zum Gesetz. Damit bleibt die Abtreibung in den
ersten drei Schwangerschaftsmonaten straffrei. 1974, 11. März, Montag
Die ARD-Intendanten beschliessen per
Schaltkonferenz, eine Filmdokumentation über eine Abtreibung kurzfristig aus
dem Programm zu nehmen. 1974, 16. März,
Samstag
Die US-amerikanische Gesundheitsbehörde gibt
die »Pille danach« für den Markt frei. In zahlreichen Grossstädten der
Bundesrepublik Deutschland demonstrieren Zehntausende für die ersatzlose
Streichung des sog. Abtreibungsparagraphen 218. Sie fordern zudem die
Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche und Verhütungsmittel durch die
Krankenkassen. 1974, 21. März,
Donnerstag
Der Bundestag in Bonn verabschiedet ein
Gesetz, nach dem die Krankenkassen künftig die ärztliche Beratung über
Empfängnisverhütung (nicht aber die Mittel dafür), legale
Schwangerschaftsabbrüche und die freiwillige Sterilisation von Frauen und
Männern bezahlen müssen. 1974, 01. Juni, Samstag
Der schwedische Reichstag gibt per Gesetz den
Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche frei. Mit dem Gutachten eines
Sozialberaters ist eine Abtreibung bis zur 18. Woche möglich. 1974, 05. Juni,
Mittwoch
Der Deutsche Bundestag billigt die
Fristenlösung des § 218, der einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei
Monaten straffrei stellt. 1975, 01. Januar,
Mittwoch
In Österreich gilt die sog. Fristenlösung
beim Schwangerschaftsabbruch. Danach bleibt die Abtreibung in den ersten drei
Schwangerschaftsmonaten straffrei. 1975, 25. Februar
BVG gegen Fristenlösung Karlsruhe. Der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe erklärt die vom Bundestag
beschlossene Reform des Paragraphen 218 (Fristenregelung) für
verfassungswidrig. Damit bleibt eine Unterbrechung der
Schwangerschaft auch in den ersten zwölf Wochen weiterhin verboten. Die Richter
begründen ihre Entscheidung damit, dass der Staat grundsätzlich - vor dem
Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren - den Schutz des ungeborenen Lebens zu
garantieren habe. Nachdem 1972 in der DDR die Fristenlösung
eingeführt worden war, hatte 1974 auch der Bundestag einen Gesetzesentwurf
verabschiedet, nach dem der Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten
straffrei sein sollte. Am 12.2.1976 beschliesst der Bundestag eine neue
Fassung zur Änderung des Paragraphen 218; die sog. Indikationsregelung tritt am
21.6. in Kraft. 1992 wird wiederum die Straffreiheit des
Schwangerschaftsabbruchs innerhalb der ersten zwölf Wochen beschlossen. 1993
befindet das BVG, dass der Schwangerschaftsabbruch, der in den ersten drei
Monaten rechtswidrig ist, strafrechtlich nicht verfolgt wird. I. Zwetenz: Frauen - Die Geschichte des
Paragraphen 218.; V. Krieger: Entscheiden. Was Frauen und Männer über den §
218 wissen sollten, 1987. 1975, 25. September,
Donnerstag
Die Bonner Koalition aus SPD und FDP legt
einen neuen Gesetzentwurf zum Abtreibungsparagraphen 218 vor, der den
Schwangerschaftsabbruch weiter mit Strafe bedroht, jedoch eine soziale
Indikation vorsieht. Ein bereits vom Bundestag verabschiedetes Gesetz über eine
Fristenregelung ist am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen
worden. 1976, 12. Februar,
Donnerstag
Mit den Stimmen der SPD- und FDP-Fraktionen
verabschiedet der Deutsche Bundestag ein Reformgesetz zum Paragraphen 218.
Danach kann der Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten auch bei
einer sozialen Notlage der Frau straffrei bleiben. 1976, 04. Juli, Sonntag
Der Oberste Gerichtshof der USA bestätigt in
Washington das Recht der Frau auf Abtreibung innerhalb einer bestimmten Frist.
Dabei ist die Abtreibung auch ohne Zustimmung des Ehemannes zulässig. 1976, 29. September,
Mittwoch
In Den Haag verabschiedet das niederländische
Parlament ein Gesetz, das Frauen das Recht auf Abtreibung in staatlich
anerkannten Kliniken einräumt. 1977, 01. Januar,
Samstag
In seiner Neujahrsbotschaft wendet sich Papst
Paul VI. gegen die Legalisierung der Abtreibung. 1977, 01.02.
Frauenzeitschrift »Emma« erscheint Köln. Das von der feministischen
Journalistin Alice
Schwarzer herausgegebene Monatsblatt »Emma. Eine Zeitschrift für Frauen
von Frauen« erscheint mit einer Startauflage von 200 000 Exemplaren. Bereits
seit 1976 wird die Frauenzeitschrift »Courage« veröffentlicht, die sich
ebenso wie »Emma« für die politische und gesellschaftliche Emanzipation der
Frauen engagiert. Schwerpunkte der Berichterstattung bilden
Probleme von Frauen in der Arbeitswelt, Gewalt in der Familie sowie die
Behandlung von Vergewaltigungen durch die Justiz. Breiten Raum nimmt die
Auseinandersetzung um den Paragraphen 218 ein. Bereits Anfang der 70er Jahre
hatte Alice Schwarzer mit ihrem publizistischen Kampf gegen das
Abtreibungsverbot begonnen: In einem von ihr initiierten Artikel im
Wochenmagazin »stern« bezichtigten sich zahlreiche Frauen, abgetrieben zu
haben. 1977, 25. September,
Sonntag
In einer Volksabstimmung wird in der Schweiz
die Einführung der sog. Fristenlösung abgelehnt. Der Entwurf sah vor, den
Schwangerschaftsabbruch durch einen Arzt in den ersten zwölf Wochen der
Schwangerschaft zu gestatten. 1978, 19. Dezember,
Dienstag
Papst Johannes Paul II. kündigt an, dass jede
katholische Frau, die eine Abtreibung vornehmen lässt, von der katholischen
Kirche exkommuniziert wird. Die beteiligten Ärzte und Krankenschwestern sollen
ebenfalls von den Sakramenten ausgeschlossen werden. 1979, 25. September,
Dienstag
In Fulda bekräftigen die Teilnehmer an der
Deutschen Bischofskonferenz ihre ablehnende Haltung gegenüber dem geltenden
Indikationenmodell bei der Abtreibung. 1979, 30. November,
Freitag
Die französische Nationalversammlung billigt
mit 271 gegen 201 Stimmen endgültig das 1974 zunächst für fünf Jahre
beschlossene Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch. Innerhalb der ersten zehn
Wochen der Schwangerschaft ist es der Frau überlassen, über eine Abtreibung zu
entscheiden. 1979, 13. Dezember,
Donnerstag
Der Chefredakteur der DGB-Jugendzeitschrift
»'ran«, Dieter Schmidt, wird seines Postens enthoben. Anlass ist ein Cartoon
in der Dezembernummer des Blattes, in dem Maria und Josef in Bethlehem einen
Schwangerschaftsabbruch erwägen. 1979, 25. Dezember,
Dienstag (1. Weihnachtstag)
Mit 55 gegen 50 Stimmen hebt das israelische
Parlament (Knesset) ein Gesetz auf, das Abtreibungen aus sozialen und
wirtschaftlichen Gründen erlaubt. Schwangerschaftsabbrüche aus
gesundheitlichen Gründen bleiben hingegen statthaft. 1980, 20. Dezember,
Samstag
Nach einer zehn Jahre dauernden öffentlichen
Diskussion wird in den Niederlanden ein Abtreibungsgesetz verabschiedet. Es
stellt die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch in die Verantwortung
der Frau und des Arztes. 1981, 17. Mai, Sonntag
Bei einer Volksabstimmung in Italien sprechen
sich 67,9% der Wähler für die Beibehaltung der Regelung zum
Schwangerschaftsabbruch aus. Bisher war ein Abbruch aus sozialen oder
medizinischen Gründen in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten erlaubt. 1981, 15. Dezember,
Dienstag
In seinem in Rom veröffentlichten
Apostolischen Schreiben »Familiaris Consortio« erläutert Papst Johannes Paul
II. die katholischen Leitlinien für das Familienleben. In dem Schreiben wird
die Unauflöslichkeit der Ehe betont. Geburtenkontrolle, Abtreibung und
"Ehe auf Probe" verurteilt der Papst, die Familie bezeichnet er als
die "Zukunft der Menschheit". 1982, 26. September,
Sonntag
Nach über zehnjähriger parteipolitischer
Abstinenz spricht die katholische Kirche in Spanien eine Empfehlung für die
Parlamentswahlen am 00. Oktober aus. Sie fordert die Wähler auf,
denjenigen Parteien ihre Stimme zu geben, die gegen Scheidung und die Freigabe
der Abtreibung seien und die Gemeindeschule verteidigten. 1983, 05. Mai,
Donnerstag
Die Abgeordnete Waltraud Schoppe von den
Grünen plädiert in einer Bundestagsrede für die ersatzlose Streichung des
»Abtreibungsparagraphen« 218. 1983, 07. Juni,
Dienstag
In Norwegen bildet der konservative
Ministerpräsident Kaare Willoch eine bürgerliche Mehrheitsregierung durch die
Aufnahme der Zentrumspartei und der Christlichen Volkspartei. Die Christliche
Volkspartei hatte bisher eine direkte Regierungsbeteiligung an dem konservativen
Minderheitskabinett verweigert. Vorbehalt war das Abtreibungsgesetz, das jedoch
nicht, wie befürchtet, zu einer Erhöhung der Schwangerschaftsabbrüche
geführt hatte. 1983, 02. November,
Mittwoch
Mit Inkrafttreten des »Gesetzes über
Familienplanung« legalisiert die Türkei den Schwangerschaftsabbruch. Danach
kann jede Türkin bis zur 10. Schwangerschaftswoche straffrei eine Abtreibung
vornehmen lassen. 1984, 27. Januar,
Freitag
Das portugiesische Parlament verabschiedet ein
Gesetz, das den Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen
legalisiert. 1984, 11. Juli,
Mittwoch
Bundesfamilienminister Heiner Geissler
bekräftigt vor dem Bundestag, dass die Regierung in Bonn nicht daran denke, den
Paragraphen §218
zu ändern. In seiner Rede weist er zugleich die Kritik von der Organisation
»Pro Familia« an der Stiftungsgründung »Mutter und Kind« zurück. 1984, 06. August,
Montag
In Mexiko-Stadt beginnt die zweite
Weltbevölkerungskonferenz der Vereinten Nationen (UN). Einer der Konfliktpunkte
ist die US-amerikanische Forderung nach einem Verbot der Abtreibung als Mittel
der Familienplanung. 1985, 09. Juni, Sonntag
Bei einem Referendum in der Schweiz wird eine
Initiative "Recht auf Leben" gegen die Liberalisierung von Abtreibung
und Sterbehilfe von rd. zwei Dritteln der Stimmberechtigten zurückgewiesen. 1985, 26. August,
Montag
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz
verzichtet auf eine Verfassungsklage gegen die sog. Abtreibung auf
Krankenschein. Ministerpräsident Bernhard Vogel (CDU) war damit auf heftigen
Widerstand bei den Frauen in seiner eigenen Partei gestossen. 1989, 05. Mai, Freitag
Wegen illegaler Schwangerschaftsabbrüche wird
der Frauenarzt
Horst
Theissen vom Landgericht Memmingen zu zwei-einhalb Jahren Freiheitsstrafe
und einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt. 1989, 03. Juli, Montag
Der Oberste Gerichtshof der USA schränkt in
einer umstrittenen Entscheidung das Recht zum Schwangerschaftsabbruch erheblich
ein. 1990, 16. Juni, Samstag
In Bonn demonstrieren rund 10 000 Menschen
für und etwa 3000 gegen die ersatzlose Streichung des § 218 zum
Schwangerschaftsabbruch. 1990, 23. Juli, Montag
Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU,
geb. 1937 Wupperthal) stellt in Bonn einen »dritten Weg« im Streit über das
Abtreibungsrecht im vereinten Deutschland vor. Er sieht Straffreiheit für
Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten bei obligatorischer
Beratung vor. 1991, 13. Juli, Samstag
In ihrem Vorschlag zur Neuregelung des
Abtreibungsrechts (§ 218 StGB), der sog. Ansbacher Erklärung, lehnt die CSU
jede Form der Fristenlösung ab. 1992, 08. Mai, Freitag
SPD und FDP legen in Bonn einen
fraktionsübergreifenden Antrag für ein neues Abtreibungsrecht vor, der ein
Fristenmodell mit Beratungspflicht vorsieht. 1992, 09. Dezember,
Mittwoch
Der Bundestag verabschiedet in Bonn mit
breiter Mehrheit das Gesundheitsstrukturgesetz. Die zweitägige Verhandlung vor dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVG) über die Fristenlösung im
Abtreibungsrecht geht zu Ende. Eine Entscheidung wird voraussichtlich im Januar
1993 gefällt. 1994, 11. Januar,
Dienstag
Frauenarzt
Horst
Thiessen erneut verurteilt - Revisionsverfahren. 1995, 01. Oktober,
Sonntag
Der Bundestag verabschiedet das neue
Abtreibungsrecht. Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt in den ersten
drei Monaten straffrei, wenn sich die Frau mindestens drei Tage vor dem Eingriff
beraten lässt und dies durch eine Bescheinigung nachweist. Auch die katholische
Kirche führt diese Beratungen durch. Sie hat sich trotz Bedenken des Papstes
gegen einen Ausstieg aus dem staatlichen System der Schwangerschaftsberatung
entschieden. 1999, Mai
Die Straf-Akte des von der Bayrischen Justiz
verurteilten Memminger Frauenarztes Horst Thiessen im Zusammenhang der sog.
'Hexenprozessen' um 156 illegale Abtreibungen wird geschlossen. 1999, 6. Juli,
Dienstag,
Umstrittene Abtreibungspille Mifegyne
zugelassen
Berlin (dpa) - Die umstrittene
Abtreibungspille Mifegyne darf auch in Deutschland verkauft werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte liess das erste Medikament für einen frühzeitigen Schwangerschaftsabbruch heute zu.
Bundesfamilienministerin Bergmann begrüsste die Entscheidung. Bayerns CSU-Sozialministerin Stamm
sprach hingegen von einer schrecklichen Bagatellisierung der Tötung ungeborener Kinder.
Der Kölner Erzbischof Kardinal Meisner sprach von einem Rechtsbruch. |