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Erklärung der Deutschen
Ausstieg aus der Bischofskonferenz zum
§218-Beratung vom 24.09.1999 |
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Nach
dem Ende der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat der
Vorsitzende Karl Lehmann eine Erklärung über die Zukunft der kirchlichen
Konfliktberatungsstellen veröffentlicht. Die Katholische Nachrichten-Agentur
(KNA) dokumentiert den in Fulda veröffentlichten Text im Wortlaut. |
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1. Die Deutsche
Bischofskonferenz hat sich in ihrer Herbst-Vollversammlung vom 20. - 23.
September 1999 erneut ausführlich mit der künftigen Gestaltung der
katholischen Schwangerschaftskonfliktberatung befasst. Grundlage hierfür waren
ein Schreiben, das Kardinal-Staatssekretär Angelo Sodano und der Präfekt der
Glaubenskongregation Joseph Kadinal Ratzinger am 18. 9. 1999 nach päpstlicher
Weisung an die deutschen Bischöfe gerichtet haben, sowie ein Brief des
Apostolischen Nuntius vom 19.09.1999.
Das Schreiben der
Kardinäle, das unter anderem auf eine Anfrage des Erzbischofs von Köln vom
20.07.1999 an den Heiligen Vater zurückgeht, in der er um Klärung bat, stellt
fest, dass es nicht der Intention des Heiligen Vaters entspricht, den Nachweis
über eine Schwangerschaftskonfliktberatung mit dem Zusatz: «Diese Becheinigung
kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen vewendet werden» zu
versehen und zugleich hinzunehmen, dass ihn die staatlichen Stellen faktisch
ignorieren und den Schein auch mit diesem Zusatz als ausreichend für die
straffreie Durchführung der Abtreibung gelten lassen wollen». Mit dem Brief des
Apostolischen Nuntius vom 19.09.1999 wird dessen Mitteilung vom 16.06.1999, dass
es «den Bischöfen überlassen (ist) zu überprüfen, ob es noch möglich ist,
dass die katholischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im staatlichen
System, so wie es im Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (Paragraf 5
ff) vom 21. August 1995 vorgesehen ist, verbleiben», als «überholt»
erklärt. Entsprechende Stellen im Brief des Heiligen Vaters vom 03.06.1999 sind
damit klargestellt. Die Vollversammlung stellt fest, dass damit die
entscheidenden Voraussetzungen für den Beschluss des Ständigen Rates vom
21./22.06.1999 nicht mehr gegeben sind. |
2.
In dieser Situation, die eine neue Lösung erfordert, bringen die deutschen
Bischöfe erneut ihre gemeinsame Überzeugung zum Ausdruck, dass der Schutz des
ungeborenen Lebens in unserer Gesellschaft eine Aufgabe von erstrangiger
Bedeutung ist und alle Verantwortlichen in Pflicht nimmt. Die Bischöfe werden
dafür Sorge tragen, dass die Unterstützung von schwangeren Frauen, vor allem
in Not- und Konfliktsituationen, auch weiterhin gewährleistet ist.
Die katholischen
Beratungsstellen werden deshalb ihre bisherige Tätigkeit in vollem Umfang
fortführen, einschließlich der Vermittlung wirksamer Hilfen. Eine
Anzahl von Bischöfen spricht sich dafür aus,
eine Neuordnung einzuleiten, die eine Ausstellung von Beratungsnachweisen, die
straffreie Abtreibungen ermöglichen, nicht mehr vorsieht. Eine Anzahl von
Bischöfen sieht sich vor einer Entscheidung für ihr Bistum verpflichtet, dem
Heiligen Vater ihre verbleibenden Bedenken vorzutragen und die Umgestaltung des
Beratungskonzeptes hinsichtlich der Voraussetzungen und Konsequenzen zunächst
noch einmal zu prüfen. 3.
Alle Bischöfe sind sich einig, dass eine Neuordnung der Beratung nur in einer
angemessenen Übergangszeit erfolgen kann, in der die kirchlichen
Beratungsstellen ihre bisherige Tätigkeit fortsetzen. 4.
Die Absicht katholischer Laien, von der kirchlichen Verantwortung unabhängige
Beratungsstellen zu errichten, die einen Nachweis über die
Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß Paragraf 7 des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) führen, wird von der Deutschen
Bischofskonferenz zur Kenntnis genommen. Eine Beurteilung solcher Initiativen,
über die schon seit längerem öffentlich diskutiert wird, erscheint erst
möglich, wenn die konkreten Rahmenbedingungen bekannt sind. |
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Frauen können in Deutschland mit «Mifegyne» abtreiben |
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Zusammenfassung (06.07.1999)
Aber nur unter ärztlicher
Aufsicht - Zulassung nach fast zehnjähriger Diskussion - Schwerer Streit
zwischen Bundesregierung und katholischer Kirche |
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Frauen können in
Deutschland ab Herbst mit der umstrittenen Pille «Mifegyne» abtreiben. Gegen
den erbitterten Widerstand der katholischen Kirche entschied das Berliner
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte am Dienstag, das Präparat
auch auf dem deutschen Markt zuzulassen. Die Pille, die eine Art spontane
Fehlgeburt einleitet, darf nur bis zum Ende der siebten Schwangerschaftswoche
und unter ärztlicher Fachaufsicht benutzt werden. Das unter dem Namen «RU
486» bekanntgewordene Mittel wird spätestens im Oktober in der Bundesrepublik
erhältlich sein. Die Zulassung, über
die seit knapp zehn Jahren debattiert wird, löste einen schweren Streit
zwischen der katholischen Kirche und der Bundesregierung aus. Der Kölner
Erzbischof, Joachim Kardinal Meisner, verurteilte das Präparat als
«Todespille». Das Institut habe «Rechtsbruch» begangen und sich zum
«Sklaven von Interessengruppen» gemacht, sagte Meisner der «Bild»-Zeitung».
Gesundheitsministerin Andrea Fischer wies die Vorwürfe entschieden zurück und
verlangte eine Entschuldigung des Kardinals. Dessen Aufforderung, in das
Zulassungsverfahren einzugreifen, lehnte die Grünen-Politikerin ab.
Aus der evangelischen
Kirche kam dagegen Zustimmung. Die designierte Bischöfin der
evangelisch-lutherischen Landeskirche von Hannover, Margot Käßmann, sagte im
«Kölner Stadt-Anzeiger», sie finde die Zulassung richtig, weil die
körperliche Belastung für Frauen bei einer Abtreibung mit «Mifegyne»
deutlich herabgesetzt werde.
Die Deutsche
Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken reagierten
dagegen empört. Der Vorsitzende der Konferenz, Bischof Karl Lehmann, sagte: |
«Die Hemmschwelle,
ein ungeborenes Kind zu töten, wird gesenkt. »
Befürworter des Präparats bescheinigten den Kritikern
ein falsches Frauenbild.
Weiter umstritten ist,
ob die Einnahme der Pille wirklich einen schonender Abbruch ermögliche als
einer im Operationssaal. Während Lehmann auf Risiken für die Gesundheit der
Frauen verwies, sprach Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) von
einer schonende Alternative. Die Opposition reagierte unterschiedlich.
Während die FDP einen Fortschritt für die Frauen ausmachte, warnte die CDU/CSU
im Einklang mit der Kirche vor einer schrecklichen Bagatellisierung der Tötung
ungeborenen Lebens. Zustimmung auch vom
Bundestag
Zeitgleich wurde das
Präparat nach Angaben der französischen Herstellerfirma Exelgyn in sieben
weiteren europäischen Ländern erlaubt, so dass es künftig in insgesamt elf
EU-Staaten erhältlich ist. Für die medikamentöse Abtreibung gelten in
Deutschland dieselben gesetzlichen Regelungen wie für den instrumentellen
Schwangerschaftsabbruch; das Präparat ist also nur mit Beratungsschein zu
bekommen. Die
Abtreibungspille war vor zehn Jahren erstmals in Frankreich zugelassen worden.
Anschliessend setzte in der Bundesrepublik der Streit über das Mittel ein. Im
Juni hatte die neue Bundesregierung den Weg frei gemacht für den Verkauf von
«Mifegyne» in Deutschland.
Auch das Bonner Parlament stimmte zu.
(Quelle: AP, Juli 1999)
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Bischöfe: Beratungsschein
"modifizieren" |
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Die Amtsträger der
Katholischen Kirche winden sich unter der Weisung des Papstes, aus der
Schwangerenberatung auszusteigen. Bischof Lehmann hofft, dass sein Oberhaupt mit
einer "Modifikation" des Beratungsscheines zufriedenzustellen ist. Würzburg
- "Der Papst hat
uns nicht direkt einen Austritt diktiert", sagte der Vorsitzende des
Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Lehmann, in Würzburg vor
Beginn der zweitägigen Klausur im Würzburger Kloster Himmelspforten. Vielmehr
solle Beratungsschein für schwangere Frauen nur "eine Modifizierung
erhalten". Die Bischöfe
reagieren damit auf einen bislang unveröffentlichten Brief von Papst Johannes
Paul II. Darin soll er die Katholische Kirche in Deutschland aufgefordert haben,
keine Beratungsscheine mehr auszustellen, da diese eine straffreie Abtreibung
gewährleisten. Nach Lehmanns Worten wollen die 27 deutschen Diözesanbischöfe
das Schreiben des Papstes bis Dienstag Mittag in Würzburg eingehend analysieren
und Spielräume ausloten. |
"Wir
hoffen auf eine vernünftige, integrative Lösung." Das Ergebnis und der
Papstbrief sollen erst am Mittwoch in Bonn veröffentlicht werden.
Eine definitive
Entscheidung muss laut Anweisung des Papstes allerdings erst zum Jahresende
fallen.
"Wir probieren
noch einmal, einen sinnvollen Ausweg zu finden", bekräftigte Lehmann. Die
Bischöfe seien nicht nur zur Loyalität gegenüber dem Papst verpflichtet,
sondern trügen auch ihren Ortskirchen und den betroffenen Frauen gegenüber
Verantwortung. Vor dem Tagungsort
demonstrierten einige wenige Abtreibungsgegner der "Aktion Leben" mit
Plakaten gegen die Vergabe der Beratungsscheine. "Die Bischöfe wollen das
Problem auf die lange Bank schieben", sagte ein Demonstrant.
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Mifegyne, die
Abtreibungspille |
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Tief atmend und
bleich liegt Sylvie im Ruheraum des Pariser Hôpital Broussais. Sie hat
Schmerzen. Mifegyne, die eigentliche Abtreibungspille, bekam sie vor 48 Stunden.
Vor einer Stunde nahm sie dann das Hormonpräparat Prostaglandin ein und wartet
jetzt auf eine starke Blutung.
„Der Vorwurf, Mifegyne banalisiere den
Schwangerschaftsabbruch, ist falsch. In Frankreich sinkt die Zahl der
Abtreibungen“:
Edouard Sakiz, Inhaber
des Patents für RU 486 / Mifegyne
„Ich bin in der
zweiten Phase des Schwangerschaftsabbruchs“, erklärt die 33jährige
Finanzbeamtin. Prostaglandin soll sicherstellen, dass die leblose Leibesfrucht
abgestossen wird. Der Prozedur des
medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs unterziehen sich im Hôspital Broussais
rund 1100 Frauen pro Jahr. Wer medikamentös abtreiben will, geht zu einer
Voruntersuchung, nimmt frühestens eine Woche später drei Tabletten zu je 200
Milligramm des Wirkstoffs Mifepriston im Beisein eines Arztes ein und hat zwei
Tage später einen Termin, um das Prostaglandin zu schlucken. In den meisten
Fällen geht die Schwangerschaft während der folgenden drei- bis vierstündigen
Beobachtungszeit ab. Acht bis zehn Tage später ist noch eine
Kontrolluntersuchung vorgeschrieben. Ähnlich dürfte bald
der Weg vieler deutscher Frauen verlaufen (1998 registrierte das Statistische
Bundesamt 131.795 Schwangerschaftsabbrüche). Anfang Juli endet die dreimonatige
Frist, in der das zuständige Bundesinstitut in Berlin den EU-weiten
Genehmigungsantrag prüfen konnte. Politiker der Regierungskoalition liessen
keinen Zweifel daran, dass sie grünes Licht erwarten. Die unter dem Codenamen
RU 486 berühmt gewordene Pille wird hierzulande dem Paragraphen 218
unterliegen, ist also nur mit Beratungsschein zu bekommen. Um Missbrauch auszuschliessen, soll sie nicht in der Apotheke erhältlich sein, sondern vom
Arzt verabreicht werden – auf Kassenkosten. Endet so die
wütende, jahrelange Auseinandersetzung um die Zulassung der Abtreibungspille in
Deutschland? Die Erfahrungen aus Frankreich, Grossbritannien und Schweden, wo
sie seit 1988, 1991 und 1992 zugelassen ist, sprechen dafür. Mifegyne ist im
Gesundheitswesen dieser Länder etabliert. |
Die
Erfolgsquote schwankt zwischen 95 und 98 Prozent (in
den restlichen Fällen muss der Chirurg nachhelfen).
„Auch der Vorwurf, Mifegyne banalisiere den
Schwangerschaftsabbruch, erwies sich als falsch“,
konstatiert Edouard Sakiz, Inhaber des Patents.
„Die Zahl der
Schwangerschaftsabbrüche sinkt in Frankreich.“
Das nimmt den Gegnern von Mifegyne Wind aus den
Segeln. Neuen Antrieb geben könnte ihnen ein
Verdacht, den einfussreiche Mediziner (siehe
Interview) immer lauter aussprechen: dass etwa jede
dritte Frau die Prozedur unnötigerweise durchläuft.
Weil
die Wirkung nach der siebten Woche abnimmt, darf Mifegyne in Frankreich – und
aller Voraussicht nach auch bald in Deutschland – nur bis zum 49. Tag der
Schwangerschaft verabreicht werden. So früh sei es dem Arzt kaum möglich, einen
lebensfähigen Embryo von einer nicht lebensfähigen Frucht zu unterscheiden,
erklärt Dietrich Berg, Chef-Gynäkologe im Klinikum St. Marien in Amberg. "Aber etwa jede
dritte Befruchtung endet ja mit einem Spontanabort."
Zündstoff
aus dem Pharmalabor Mifegyne als „Tötungspräparat“.
• Bei
Roussel-Uclaf wurde die RU 486 1980 entwickelt. Aus Angst vor Boykotten bremste
Mutterkonzern Hoechst die Vermarktung. • Edouard
Sakiz, pensionierter Roussel-Manager, übernahm die Patentrechte.
In Grossbritannien beträgt die Frist 63
Tage. Das Prostaglandin muss in diesem Fall aber stärker sein – die Prozedur
ist entsprechend schmerzhafter.
Sakiz räumt ein, dass
der Zeitrahmen, in dem seine Pille sinnvoll angewendet werden kann, eng ist.
Dies sei auch der Hauptgrund dafür, dass noch immer gut zwei Drittel der
abtreibungswilligen Französinnen auf die chirurgische Variante angewiesen
blieben.
Ursula Langmann / Kurt-M.
Mayer
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Interview |
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| „Eingriff ohne Diagnose“ Der Präsident der Gesellschaft für
Gynäkologie will den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch einschränken FOCUS: Anfang Juli
müssten die Behörden über die Zulassung von Mifegyne in Deutschland
entscheiden. Wann werden Ärzte das Mittel verschreiben können? Kindermann: In dem Antrag stecken
gravierende Mängel, deren Behebung das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte anmahnen muss. Das wird Zeit in Anspruch nehmen. Günther Kindermann ist Präsident der
Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. • In München leitet der
63jährige Universitätsprofessor die 1. Frauenklinik des Klinikums Innenstadt. • Um Verständnis für seine
Kritik an Mifegyne wirbt er vor allem bei Familienministerin Christine Bergmann
(SPD). FOCUS: Politiker
begrüssten Mifegyne bereits als schonendes Verfahren. Teilen Sie diesen
Optimismus? Kindermann: Nein, denn ein
solcher Optimismus offenbart Ahnungslosigkeit um das Problem der
Frühabtreibung. Mifegyne soll die Zulassung als Mittel des medikamentösen
Schwangerschaftsabbruchs bis zum 49. Tag – dem Beginn der achten
Schwangerschaftswoche – erhalten. Es dürfte aber erst zu einer Abtreibung verwendet werden, wenn feststeht, ob eine Frau
überhaupt schwanger ist.
FOCUS: Wann ist
das der Fall?
Kindermann: Mit
geringer Sicherheit kann der Arzt ab dem 38. und mit grosser Sicherheit erst ab
dem 43. Tag feststellen, ob eine Frau eine vitale Schwangerschaft mit Embryo und
Herzaktion trägt oder ob es sich lediglich um eine Fehlanlage handelt, die als
Spontanabort abgeht.
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Jeder Medizinstudent weiss, dass das auf 30 bis 40 Prozent
aller gezeugten Schwangerschaften zutrifft. Ich meine schon, dass jeder, ob
Beratungsstelle oder Arzt, der vor Feststellung der Schwangerschaft mittels
Ultraschall eine Frau zum Abbruch hin berät oder ihn vornimmt, vermeidbar
fehlerhaft handelt. Es ist ein Eingriff ohne Diagnose!
FOCUS: Lassen sich
Ihre Vorwürfe aufgrund der Praxis in Ländern, wo Mifegyne zugelassen ist,
belegen? Kindermann: Das gelang in einer
Untersuchung an 506 Abtreibungen, die mit dem Mittel in Liverpool vorgenommen
worden waren. Es zeigte sich, dass in 34 Prozent der Fälle nicht mit dem Leben
vereinbare Fehlanlagen vorlagen. Die Autoren beklagen im angesehenen „British
Medical Journal“, dass jeder dritten dieser Frauen das Problem Abtreibung
erspart geblieben wäre, wenn man abgewartet hätte, bis die Diagnose eines
vitalen Embryos gestellt werden kann. FOCUS: Wie sollte nun
Deutschland den Frühabbruch regeln?
Kindermann: Eine Möglichkeit wäre,
den Paragraphen §218
so zu verändern, dass ein straffreier Schwangerschaftsabbruch vor der Diagnose
einer vitalen Schwangerschaft nicht möglich wird. Wenn sich die Politik dem
entzieht, bleibt der Hinweis auf die Verpflichtung der Ärzte zu sorgfältigem
Handeln. Dazu gehört, dass zunächst eine Diagnose feststehen muss und dann
eine ärztliche Massnahme folgen darf. Am wichtigsten wäre, dass die Frauen die
Diagnose einfordern und sich nicht auf den vagen Schwangerschaftstest und das
Ausbleiben der Monatsblutung verlassen. Interview: Kurt-Martin
Mayer
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